Brand

Regelmäßige Prüfungen sind Grundvoraussetzung für die Funktion der Brandschutzeinrichtungen

Feuerlöscher!


Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre geprüft und gewartet werden. Dabei erfolgen auch eine Prüfung des Löschmittels und zumindest eine Sichtprüfung von innen

Desweiteren sollten immer alle Dichtungen und Berstscheiben erneuert werden..


Es erfolgt immer auch eine Dichtigkeitsprüfung. Sollten Sie am Feuerlöscher in der Nähe des Ventils, Reif bemerken, dann ist dieser undicht.


Melden Sie sich bei ihrem Brandschutzbeauftragten, um die Ursache zu beseitigen. Auch das gehört zur Wartung und kann nicht selbst durchgeführt werden.


Da Feuerlöscher nur von Fachkundigem Personal, die eine schriftliche Bestätigung über die Sachkunde haben geöffnet und geprüft werden dürfen, ist die Wartung nur durch einen Fachmann zulässig.

 

Da Feuerlöscher auch Druckbehälter sind, muss auch entsprechend der Druckbehälterverordnung geprüft werden. Diese erfolgt durch den TÜV oder einen speziellen Sachverständigen.

 

Sie sollten auf das Prüfdatum achten. Und ab und zu mal eine Sichtprüfung vornehmen.
Unsere Kundendiensttechniker sind geschult und unterliegen der ständigen Weiterbildung.


In der DIN 14406,4 wird die Wartung der Feuerlöscher vorgeschrieben. Auch sollte Feuerlöscher der EN 3 entsprechen.


An diese hat sich der Sachkundige Prüfer zu halten.
Hier wird die" Brandschutztechnische Wartung" und die "Sicherheitstechnische Wartung" vorgeschrieben.

 

Wichtig
Lassen sie sich immer einen Ausweis zeigen!!!!!